Förderrichtlinien der Erwin-Fromme-Stiftung

Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien erfüllt:

  • Höchstalter 35 Jahre
  • Berufstätigkeit im Agrarhandel bzw. im unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereich
  • oder Erfüllung einer der folgenden Kriterien:
  • Abschluß einer Berufsausbildung, Meisterprüfung, Fachschule oder sonstigen Fortbildung im Agrarhandel
  • Studienabschluß einer agrarischen Hochschule oder Fachhochschule
  • Nachweis sonstiger beruflicher Abschlüsse, die für eine Tätigkeit im Agrarhandel qualifizieren
  • Mindestniveau des Abschlusses: Gesamtnote "befriedigend"

Stipendien werden vergeben für:

  • Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 2 Tagen und bis zu 10 Wochen
  • Praktika im In- und Ausland
  • Projekte, die der Entwicklung des Agrarhandels dienen
  • Wissenschaftliche Arbeiten, die für die Zukunft des Agrarhandels von Bedeutung sind

Unterlagen, die Bewerber einreichen:

  • ausgefüllter Förderungsantrag
  • handschriftlicher tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  • beglaubigte Abschriften/Fotokopien, die die Voraussetzungen für eine Förderung belegen
  • individueller Weiterbildungsplan

Ansprechpartner

Peter Link

Antrag ausdrucken (PDF)