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Förderberechtigt ist, wer folgende Kriterien erfüllt:
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Höchstalter 35 Jahre
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Berufstätigkeit im Agrarhandel bzw. im unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereich
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oder Erfüllung einer der folgenden Kriterien:
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Abschluß einer Berufsausbildung, Meisterprüfung, Fachschule oder sonstigen Fortbildung im Agrarhandel
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Studienabschluß einer agrarischen Hochschule oder Fachhochschule
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Nachweis sonstiger beruflicher Abschlüsse, die für eine Tätigkeit im Agrarhandel qualifizieren
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Mindestniveau des Abschlusses: Gesamtnote "befriedigend"
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Stipendien werden vergeben für:
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Lehrgänge mit einer Dauer von mindestens 2 Tagen und bis zu 10 Wochen
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Praktika im In- und Ausland
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Projekte, die der Entwicklung des Agrarhandels dienen
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Wissenschaftliche Arbeiten, die für die Zukunft des Agrarhandels von Bedeutung sind
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Unterlagen, die Bewerber einreichen:
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ausgefüllter Förderungsantrag
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handschriftlicher tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
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beglaubigte Abschriften/Fotokopien, die die Voraussetzungen für eine Förderung belegen
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individueller Weiterbildungsplan
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Ansprechpartner
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Peter Link
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